Neues Gutachten, erstellt vom Juristischen Dienst des Sächsischen Landtages, bestätigt die Fragwürdigkeit des Bekenntniszwanges durch die "Extremismusklausel".
Vor einem Jahr kündigte Bundesfamilienministerin Kristina Schröder eine Einschränkung für die staatliche Förderung des Engagements gegen Rechtsextremismus an, die weitreichende Folgen haben sollte. In ihrem Twitterprofil schrieb sie: „In Zukunft werde ich von Initiativen gegen Rechtsextremismus, Linksextremismus oder Islamismus Bekenntnis zu unserer Verfassung verlangen.“ Ein Jahr nach Einführung dieser Extremismusklausel sind die betroffenen Initiativen mit Kontrolle, Misstrauen und der schleichenden Verstaatlichung zivilgesellschaftlicher Aufgaben konfrontiert. Denn seitdem müssen alle Empfänger von Bundesmitteln eine so genannte Demokratieerklärung unterschreiben, die mit dem Zuwendungsbescheid an die Träger ausgereicht wird:
Wir bekennen nicht, wir handeln!
Demokratie braucht Vertrauen.
Die politischen Einflussnahme staatlicher Behörden auf die Demokratie- und Menschenrechtsarbeit zivilgesellschaftlicher Initiativen und Fachträger hat insbesondere seit dem Antritt der schwarz-gelben Bundesregierung ein inakzeptables Ausmaß angenommen.
Dies zeigt sich zum Beispiel
Nach mehreren Bränden im Asylsuchendenheim Langburkersdorf - der letzte war am 25. August diesen Jahres auf Grund eines technischen Defektes - ist ein Teil des Heimes nicht mehr bewohnbar. Die Asylsuchenden wurden danach in verschiedenen Heimen der Landesdirektion Dresden untergebracht. Da der Landkreis jedoch zur Aufnahme von Asylsuchenden verpflichtet ist, muss ein neuer Standort für ein Heim gefunden werden. Bereits im März übte die Landesdirektion Dresden unmißverständlich Druck auf die Landkreisverwaltung aus, weitere Gemeinschaftsunterkünfte für Asylsuchende zu schaffen. Das Sächsische Staatsministerium erwartete vom Landkreis auf seiner Dienstberatung am 7. April 2011 "Erfolgsmeldungen".
Bereits zum fünften Mal wird am 09. November 2011 der Sächsische Förderpreis für Demokratie verliehen. Der Preis wird von der Amadeu Antonio Stiftung, der Freudenberg Stiftung und der Sebastian Cobler Stiftung ausgeschrieben, Bewerbungsschluß ist der 16. September 2011. Danach wird eine Jury aus Vertretern der beteiligten Stiftungen und Persönlichkeiten aus Politik, Kultur, Medien und Wissenschaft zehn Projekte ermitteln, die mit zwei Hauptpreisen in Höhe von jeweils 5.000 Euro und acht Anerkennungspreisen in Höhe von jeweils 1.000 Euro ausgezeichnet werden.
Im letzten Jahr lehnten wir die Annahme des Demokratiepreises ab, weil wir eine Anti-Extremismus-Erklärung unterschreiben sollten. Diese forderte nicht nur ein Bekenntnis zur FDGO, sondern forderte uns auch auf, unsere Partner_innen zu bespitzeln. Die ausschreibenden Stiftungen versicherten, auf so eine Erklärung zu verzichten.
Bereits letzten Monat haben sich aus der Jury für den Demokratiepreis der Freistaat Sachsen, die Stiftung Frauenkirche und die Kulturstiftung Dresden der Dresdner Bank zurückgezogen. Als Grund für den Rückzug wurde der Streit um die Anti-Extremismus-Erklärung genannt, die der Freistaat seit letztem Jahr für staatlich geförderte Initiativen und Vereine fordert.
Öffnungszeiten Kulturkiste K2
jeden Donnerstag 14-17 Uhr
und nach Absprache