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Hier steuert der StaatsschutzIm Rahmen des Jahressteuergesetzes 2013 soll u.a. die Abgabenordnung (AO) dahingehend geändert werden, dass bei einer Etikettierung von Vereinen und Organisationen durch den Verfassungsschutz als "extremistisch" im Besteuerungsverfahren unwiderlegbar die Gemeinnützigkeit entfällt. Dies kann für viele Organisationen das Aus bedeuten, da damit die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden und die Befreiung von der Körperschaftssteuer entfielen. Ein Rechtsschutz soll nach den geplanten Änderungen im finanzgerichtlichen Verfahren ausgeschlossen werden. Stattdessen bliebe nur noch die Möglichkeit, im Verwaltungsrechtsweg gegen die Benennung in den jeweiligen Verfassungsschutzberichten vorzugehen.

Der Verfasser dieser Stellungnahme ist RAV-Vorstandsmitglied Rechtsanwalt Sönke Hilbrans aus Berlin.

Weiterhin beigefügt ist ein Beitrag des RAV-Mitglieds Volker Eick "Hier steuert der Staatsschutz. Das Bundesfinanzministerium möchte den Verfassungsschutz über die Gemeinnützigkeit von Vereinen entscheiden lassen", der als Publikation in der Reihe Standpunkte der Rosa-Luxemburg-Stiftung (10/2012) erschienen ist.

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