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2012 extremismusklausel neuDas Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) verlangt ab sofort von Zuwendungsempfänger_innen der Bundesprogramme "TOLERANZ FÖRDERN - KOMPETENZ STÄRKEN" und "Initiative Demokratie Stärken" eine abgeänderte Extremismusklausel. Geändert wurde der zweite Absatz. In diesem heisst es nun:

"Wir werden keine Personen oder Organisationen mit der inhaltlichen Mitwirkung an der Durchführung des Projekts beauftragen, von denen uns bekannt ist oder bei denen wir damit rechnen, dass sie sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung betätigen." Das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bleibt bestehen.

Die Beibehaltung der Klausel begründet das BMFSFJ u.a. mit der Annahme, dass die "grundsätzliche Anwendung der Demokratieerklärung und damit das Erfordernis eines Bekenntnisses zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung [..] in dem zugrundeliegenden Urteil bestätigt [wurde]." Vielmehr ist das Verwaltungsgericht in seinem Urteil gar nicht auf diesen Teil eingegangen, weil die Klausel allein schon wegen des "Schnüffel"-Teils rechtswidrig war. Davon, dass auch das Bekenntnis so ohne Weiteres rechtmäßig ist, kann also auf keinen Fall ausgegangen werden.

Nichtsdestotrotz bewerten wir diesen Schritt des Ministeriums als Teilerfolg zivilgeseelschaftlichen Engagements gegen die Klausel. Die bloße Änderung der Klausel kann aber nicht das Ende der Geschichte darstellen. Das abverlangte pauschale Bekenntnis zuf fdGO stellt Initiativen und Vereine weiterhin unter einen Generalverdacht und ist Ausdruck eines tiefen Misstrauens gegenüber diesen. Es darf auch nicht unerwähnt bleiben, dass auch gerade gegen die sächsische Variante der Klausel erhebliche Einwände der Initiativen bestehen, die aus dem Landesprogramm "Weltoffenes Sachsen" gefördert werden. Durch die Anwendung der Klausel wurden viele Initiativen vor erhebliche Probleme gestellt - Ehrenamtler_innen gingen verloren, einige Referent_innen verweigerten die Zusammenarbeit (weil sie selbst so eine Erklärung abgeben müssen) - Projekte sind nicht mehr in der geplanten Art durchführbar. Den Initaior_innen der Klausel scheint nichts an der Qualität der Projekte zu liegen und schon gar nichts an (kritischen) zivilgesellschaftlichen Engagements. Davon, dass jemals "falsche" Vereine/Inis Geld aus den Fördertöpfen bekommen haben, ist nichts bekannt. Eine solche Klausel war von Anfang an überflüssig und ist es immernoch.

Für uns gilt immernoch: Die Klauseln gehören abgeschafft!


Eine aktuelle Pressemitteilung der Bundesarbeitsgemeinschaft für Demokratieentwicklung und der Bundesarbeitsgemeinschaft Kirche und Rechtsextremismus kommt zu dem gleichen Schluß:

Änderungen der Extremismusklausel durch das Bundesfamilienministerium unbefriedigend

BAGD und BAGKR erwarten vollständige Streichung der Klausel

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Demokratieentwicklung (BAGD) und die Bundesarbeitsgemeinschaft Kirche und Rechtsextremismus (BAGKR) äußern sich in einer gemeinsamen Erklärung zu der am Freitag bekannt gewordenen Änderung der Extremismusklausel des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

In ihrer Erklärung heißt es: "Mit großer Genugtuung stellen wir fest, dass der von der Zivilgesellschaft beschrittene Weg erfolgreich war. Das Bundesfamilienministerium musste aufgrund des 18 Monate währenden politischen Drucks zahlloser Initiativen die Extremismusklausel verändern und den als 'Bespitzelungsparagraphen' bezeichneten Passus streichen. Diese Entwicklung zeigt, dass die Zivilgesellschaft auch unter hoher Belastung solidarisch zusammen steht und so demokratiestärkend wirkt. Bedauerlich dabei ist, dass erst der juristische Weg die Bundesregierung zum Einlenken zwang, wo doch gesellschaftliche Aushandlungsprozesse als Korrektiv den Königsweg demokratischer Entscheidungsfindung darstellen."

Das Berufungsverfahren, unterstützt durch mehrere Gutachten, brachte an den Tag, dass die Klausel rechtswidrig war. BAGD und BAGKR zeigen sich erfreut darüber, dass nun das Bundesfamilienministerium (BMFFSJ) und auch das Bundesinnenministerium (BMI) zurück auf den Pfad der Rechtskonformität gefunden haben.

Extremismusklausel komplett streichen

Bei aller Freude über die aktuelle Entwicklung weisen die beiden Bundesverbände aber darauf hin, dass mit dieser Entscheidung erst die halbe Wegstrecke absolviert sei: "Das nach wie vor geforderte Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung (FDGO) zeugt weiterhin von einem tiefen Misstrauen des Bundesfamilienministeriums gegenüber zivilgesellschaftlichen Initiativen. Überdies ist das Bekenntnis in seiner einseitigen Fixierung auf den Staat als alleinigen Maßstab unzureichend und muss im Sinne einer starken Demokratie als untaugliches Instrument abgelehnt werden. Wir fordern nach wie vor eine komplette Streichung der Extremismusklausel. In Zeiten, in denen staatliches Fehlverhalten und Versagen von Behörden in Bund und Ländern im Zusammenhang mit dem NSU unübersehbar sind, kann zivilgesellschaftliches Engagement sich einzig auf die unveräußerlichen Menschenrechte berufen, die weit über die FDGO hinausgehen. In diesem Zusammenhang begrüßen wir auch, dass mit der Änderung der Klausel nicht mehr die Verfassungsschutzberichte als Bewertungsmaßstab für die Einschätzung von Verfassungskonformität genannt werden."

Steuergesetzgebung neue Hintertür - Aktionstag am kommenden Mittwoch

Hier sehen BAGD und BAGKR die geplante Änderung des Steuerrechts als eine neue, gefährliche Hintertür, den Geheimdiensten diese Kompetenzen auf anderem Weg wieder zurückzugeben: "Die Geheimdienste in Deutschland sind mitverantwortlich dafür, dass die Terrorzelle NSU zehn Menschen ermorden und zwei Dutzend Menschen schwer verletzen konnte. Es ist ein Schlag ins Gesicht aller, die sich tagtäglich gegen Rassismus und Neonazis zur Wehr setzen müssen, wenn diese Organe nun darüber entscheiden sollen, wer gemeinnützig ist und wer nicht. Eine logische Konsequenz aus den Skandalen rings um den NSU muss sein, die Kompetenzen und Aufgaben der Verfassungsschutzämter radikal zu beschneiden. Ein Anfang wäre hier, ihnen die Entscheidung über die geplante Gemeinnützigkeitsüberprüfung zu entziehen."

Am kommenden Mittwoch, 26.9., wird anlässlich der Sitzung des Finanzausschusses in Berlin ein Aktionstag stattfinden, der den Protest gegen diese geplante Regelung artikulieren wird.

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