Als Nominierte für den Sächsischen Demokratiepreis sollten wir eine "antiextremistische" Grundsatzerklärung(1) unterschreiben, deren Inhalt zweifelhaft und kritikwürdig ist. So wurden wir beispielsweise aufgefordert alle unsere Partner_innen auf "Extremismus" zu prüfen. Dafür schlagen die Verfasser_innen u.a. Nachfragen bei den Verfassungsschutzämtern vor.
Dazu erklärt Steffen Richter, Vereinsvorsitzender: "Die Aufforderung an uns, unsere Kooperationspartner_innen auszuleuchten, erinnert eher an Methoden der Stasi und nicht an die Grundlagen einer Demokratie. Selbstverständlich wählen wir seit Jahren unsere Partner_innen danach aus, ob sie demokratische Werte teilen, sich gegen Diskriminierung und für gesellschaftliche Teilhabe einsetzen."
Uns entsetzt, dass die Initiator_innen des Sächsischen Demokratiepreises sämtliche nominierte Initiativen einem Generalverdacht aussetzen. Damit nehmen sie die Ankündigung des Bundesfamilienministeriums vorweg im nächsten Jahr die Fördermaßnahmen an die Unterzeichnung der sog. Extremismusklausel zu binden.
Steffen Richter dazu weiter: "Bundesfamilienministerin Schröder hat mit ihrer Aussage "Wer damit schon ein Problem hat, der demaskiert sich selbst.“ bereits jetzt deutlich gemacht, was sie von den demokratiefördernden Initiativen hält. Im Gegensatz zu Frau Schröders Annahme haben wir aber gar keine Maske auf, sondern setzen uns - unter Gefährdung unserer Gesundheit und unseres Eigentums - tagtäglich mit unseren Gesichtern und Namen gerne für Demokratie ein."
Aufgrund der rechtlichen Bedenklichkeit dieser freiheitseinschränkenden und staatliche Hoheitsaufgaben deligierenden Formel, läuft derzeit eine juristische Prüfung zur Zulässigkeit solcher Erklärungen.
Wir stehen für Menschenrechte, Chancengleichheit und Antirassismus. Für diese Ziele werden wir uns auch in Zukunft gemeinsam mit allen, die unsere Grundsätze teilen, einsetzen. Dazu wenden wir uns weiter engagiert gegen Neonazis und Alltagsrassismus und werden staatliche Diskriminierung nicht unbenannt lassen.
Weitere Informationen und die Möglichkeit uns zu unterstützen, findet ihr auf folgender Webseite: http://ablehnung.blogsport.de/
(1) Von den Initiator_innen vorgelegte "Extremismusklausel":
Hiermit bestätigen wir, dass wir
- uns zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen und
- eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit gewährleisten.
Als Nominierte bzw. Preisträger des Sächsischen Förderpreises für Demokratie haben wir zudem im Rahmen unserer Möglichkeiten (Literatur, Kontakte zu anderen Vereinen/Trägern sowie Behörden, Referenzen, die jährlichen Verfassungsschutzberichte des Bundes und der Länder etc.) und auf eigene Verantwortung dafür Sorge zu tragen, dass die als Partner ausgewählten Organisationen, Referenten etc. sich ebenfalls den Zielen des Grundgesetzes verpflichten. Uns ist bewusst, dass keinesfalls der Anschein erweckt werden darf, dass eine Unterstützung extremistischer Strukturen durch die Gewährung materieller oder immaterieller Leistungen Vorschub geleistet wird.



