Der Landkreis Sächsische Schweiz/Osterzgebirge hat nach Angaben von dapd Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden eingelegt. Dieses hatte im April 2012 entschieden, dass die Extremismusklausel rechtswidrig ist. Sowie die Bundesarbeitsgemeinschaft Demokratieentwicklung (BAGD) als auch wir siehen der Berufungsverhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht Bautzen entspannt entgegen und fordern eine Rückkehr zur politischen Auseinandersetzung.
Timo Reinfrank von der Amadeu Antonio Stiftung: "Wir sehen der nächsten Instanz in Bautzen entspannt entgegen. Mehrere Gutachten und das Verwaltungsgericht Dresden haben bereits die Rechtswidrigkeit der Extremismusklausel bestätigt. Wir hoffen, dass Frau Schröder endlich von der Extremismusklausel Abstand nimmt.
Die Familienministerin sollte sich fragen, was ihr wichtiger erscheint, das Fördern des Engagements gegen demokratiefeindliche Einstellungen oder das Beschwören rechtswidriger Formeln."
Die Vereine kritisieren die Extremismusklausel, weil sie gezwungen werden sollen, ihre Partner zu bespitzeln und in einem Akt des Formalismus ihre Grundgesetztreue unter Beweis zu stellen. Hier gibts weitere Hintergrundinfos.
Kati Lang, Beratungsstelle für Betroffene rechtsmotivierter und rassistischer Gewalt des RAA Sachsen e.V.: "Die Menschen aus den Initiativen und Vereinen vor Ort werden nicht selten für ihr Engagement gegen Rechtsextremismus bedroht und angegriffen. Sie in DDR-Manier auf einem Stück Papier zum Staat bekennen zu lassen und aufzufordern ihre Partner zu bespitzeln, ist einer demokratischen Gesellschaft unwürdig."
Friedemann Bringt für die Bundesarbeitsgemeinschaft Kirche und Rechtsextremismus (BAG K+R): "Der Rechtsweg sollte nicht die Ebene sein, auf der Vereine, die sich tagtäglich vor Ort gegen Neonazis und menschenfeindliche Einstellungen engagieren, sich mit den Behörden auseinandersetzen. Zivilgesellschaftliches Engagement für Demokratie und Mitmenschlichkeit verdient Anerkennung. Das sollte gerade eine Ministerin, die für freiwilliges Engagement zuständig ist, wissen. Es macht den Eindruck, dass hier ideologische Vernageltheit seitens des Ministeriums das Geschehen bestimmt."
Mit wachsender Sorge betrachten die Initiativen auch die geplanten neuerlichen Änderungen in der Abgabenordnung, die zukünftig die Entscheidung über die Gemeinnützigkeit von Vereinen in die Hände des Verfassungsschutzes legt. Bianca Klose, Geschäftsführerin des Vereins für demokratische Kultur in Berlin (VdK): "Ausgerechnet der Verfassungsschutz, der über Jahre nicht in der Lage war die Umtriebe und Morde von Rechtsterroristen aufzudecken, soll nun darüber entscheiden, ob die Vereine ihre wertvolle Arbeit leisten können oder nicht." Mehr hier.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Demokratieentwicklung ist ein bundesweiter Zusammenschluss zivilgesellschaftlicher Projekte und Fachorganisationen, wie den RAA, Mobilen Beratungsteams gegen Rechtsextremismus und Opferberatungsstellen für Opfer rechter Gewalt. Zahlreiche Vereine unterstützen unsere Klage und hoffen, dass wenn schon nicht auf politischer Ebene, dann auf gerichtlichem Weg dem Bekenntniszwang ein Ende gesetzt wird.
Das vollständige und lesenswerte Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden findet ihr hier.



