Vor genau 90 Jahren erließ der Reichstag auf dem Nürnberger Parteitag der NSDAP das „Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“. Nun waren Eheschließungen und außereheliche Beziehungen zwischen Menschen, die als jüdisch definiert wurden, und Staatsangehörigen „deutschen oder artverwandten Blutes“ verboten. Das Gesetz war eine entscheidende Wegmarke der NS-Rassenpolitik. Zeitgenössische Gesetzeskommentare und Urteile betonten seine Bedeutung als „Grundgesetz“ des Dritten Reichs.
Der Vortrag konzentriert sich auf Gerichtsprozesse mit Angeschuldigten aus Sachsen, die vor der für „Rassenschande“ zuständigen Strafkammer des Dresdner Landgerichts verhandelt wurden. Wie kam es zu den Verfahren? Wie war die Urteilspraxis? Wer stand vor Gericht und welche Folgen hatten die Verurteilungen für die Betroffenen?
Diesen Fragen geht Dr. Birgit Sack, Leiterin der Gedenkstätte Münchner Platz Dresden / Stiftung Sächsische Gedenkstätten, in ihrem Vortrag anhand ausgewählter Biografien nach.
Dora und Hermann Berger mit ihrer Tochter Myriam im Lager Noé (Frankreich) , November 1942. Im folgenden Jahr wurde Hermann Berger im KZ Majdanek ermordet. Dora Berger erhielt in Dresden eine Zuchthausstrafe, weil sie einen „Volljuden“ geheiratet hatte.
© Schenkung Myriam Schütze
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Öffnungszeiten Kulturkiste K2
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