Am 28.06.2018 erhielten wir eine Einladung zur Demokratiekonferenz der Stadt Dresden, für die wir uns recht herzlich bedanken. Gerade in Zeiten wie diesen, in denen versucht wird demokratische Grund- und Freiheitsrechte abzubauen, halten wir eine solche Konferenz für wichtig und die Debatte um den Ausbau von Demokratie für dringend geboten.
Einer solchen Einladung wären wir gern nachgekommen und hätten uns auch in die Diskussionen eingebracht. Leider haben wir aber der Einladung entnommen, dass eines der beiden Inputreferate, durch einen Vertreter des Landesamtes für Verfassungsschutz Sachsen erfolgen soll. Sein Vortrag unter dem Titel "Blitzlichter extremistischer Szenen im Raum Dresden", ist für uns der falsche inhaltliche Ansatz, um sich wirksam mit Demokratiefeindlichkeit auseinanderzusetzen. Wir sehen heute sehr deutlich, dass die Ideen der sogenannten "Extremismus-Theorie", wissenschaftlich nicht haltbar sind. Diese Erkenntnis ist auch nicht neu, sondern wurde unter anderem mehr als 10 Jahre von den „Mitte“-Studien der Universität Leipzig beschrieben. Der Verfassungsschutz ist mit diesem Ansatz denkbar ungeeignet, gesellschaftliche Entwicklungen zu analysieren und einen Beitrag für strategische Debatten zu liefern.
Auch die ungeklärte Rolle des Verfassungsschutz im Zusammenhang mit dem "Nationalsozialistischen Untergrund" (NSU) und die Verweigerung einer Aufarbeitung der Geschehnisse, machen für uns eine Teilnahme unmöglich. Im konkreten Fall lauten die Vorwürfe von Aktenvernichtung, bis hin zur Verhinderung der Ermittlungsarbeit der Polizeibehörden.
Weiterlesen: Warum wir nicht zur Dresdener Demokratiekonferenz kommen
Zur 11. "Rote Bergsteiger - Wanderung" fanden sich in Ostrov (Tschechien) ca. 65 Teilnehmende ein, um mehr über den grenzübergreifenden Widerstand von Bergsteiger*innen und Naturfreund*innen in der Sächsischen und Böhmischen Schweiz zur Zeit des Nationalsozialismus zu erfahren. Zum diesjährigen Seminar standen Widerstandshandlungen im Gebiet in und um Tisá und den Hohen Schneeberg im Mittelpunkt.
Besonders das Volkshaus in Tisá war für die Widerstandsbewegung ein sehr bedeutender Ort. Im Volkshaus fanden durch Nationalsozialisten verfolgte Emigraten Unterschlupf, Waffen und Literatur wurden dort versteckt. Betrieben wurde es von der Pirnaerin Elisabeth Morche (geb. Mildner), auch deren sechs Söhne waren im antifaschistischen Widerstand. Bereits am 3. März 1933 fand deshalb in ihrer Wohnung in Pirna eine Hausdurchsuchung statt. Wegen des gefundenen Materials (zwei Transparente „Durch Massenkämpfe zur Entscheidung“) wurden Fritz, Oskar und Herbert Morche in den Frühen Konzentrationslagern Hohnstein und Königstein/Halbestadt inhaftiert. Später wurden sie aus Deutschland ausgewiesen und gingen in die ČSR. Am 15. März 1934 folgte Elisabeth Morche und pachtete das Volkshaus in Tisá, welches zum Treffpunkt und Zufluchtsort verfolgter Antifaschist*innen wurde. Sie war Mitglied der KPC und wurde „Mutter der Emigranten“ genannt. Die Familie Morche gehörte zur Gruppe um Walter „Florian“ Richter, der mit anderen Antifaschisten in Altenberg ermordet wurde.
Weiterlesen: 08.-10. Juni: Spurensuche rund um Tisá (Böhmische Schweiz)
Wir dokumentieren die Pressemitteilung des Bundesverbands Mobile Beratung e.V. (BMB), des Verbands der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt e.V. (VBRG) und der Bundesarbeitsgemeinschaft Demokratieentwicklung (BAGD) zur Veröffentlichung eines juristischen Gutachtens vom 14. Juni 2018:
Juristisches Gutachten belegt: Überprüfung von Demokratieprojekten ist verfassungsrechtlich bedenklich und nicht verhältnismäßig
Verbände fordern vertrauensvolle Zusammenarbeit auf Basis von Qualitätsstandards statt intransparenter Prüfung durch Geheimdienste
Die Sicherheitsüberprüfung von Demokratieprojekten durch Verfassungsschutzämter ist mit dem Verfassungsrecht nicht vereinbar. Zu diesem Ergebnis kommt ein von einem breiten Bündnis zivilgesellschaftlicher Initiativen – u.a. Bundesverband Mobile Beratung e.V. (BMB), Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt e.V. (VBRG), Bundesarbeitsgemeinschaft Demokratieentwicklung (BAGD) sowie von betroffenen Trägern aus Hessen, darunter die Bildungsstätte Anne Frank, in Auftrag gegebenes juristisches Gutachten. Die Verbände fordern, die Förderung von Vereinen und Initiativen nicht an geheimdienstlichen Informationen von Verfassungsschutzämtern festzumachen. Vielmehr sollen Bund und Länder die Förderung an die gemeinsam mit den Bundesländern vereinbarten Qualitätsstandards sowie der bei Antragstellung vorliegenden Konzepte, Anträge und Verwendungsnachweise knüpfen.