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In Sachsen wird Initiativen und Vereinen der Demokratiearbeit grundsätzlich mißtrautFolgende Pressemitteilung des Ökumenischen Informationszentrum e.V. Dresden (ÖIZ) erreichte uns. Wir begrüßen diesen Schritt des ÖIZ ausdrücklich und wünschen in der Auseinandersetzung mit der sächsischen Extremismusklausel viel Erfolg. Auch wir beantragten für ein seit 2008 gefördertes Projekt Mittel für dieses Jahr. Mit dem Zwang zur Unterschrift unter die Extremismusklausel wurde uns die Förderung verweigert, trotzdem bescheinigt wird, das Vorhaben entspricht grundsätzlich dem Fördergegenstand der Richtlinie. Wir konnten das Projekt letztendlich nur durch höhere Teilnehmer_innenbeiträge, Einzelspenden und die Verwendung von Mitteln aus Preisgeldern durchführen.

Pressemitteilung des Ökumenischen Informationszentrum e.V. Dresden (ÖIZ)

Das Ökumenische Informationszentrum e.V. Dresden (ÖIZ) hat Widerspruch gegen die sächsische "Extremismusklausel" erhoben, die nun auch in der Richtlinie (RL) zur "Förderung der interregionalen und grenzüberschreitenden Zusammenarbeit sowie des Europagedankens" zur Antragsstellung gehört. Anfang Februar hatte die für die RL zuständige Landesdirektion Sachsen in Chemnitz mitgeteilt, dass die bereits erfolgte Antragsstellung um die Unterschrift unter das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung (Demokratieerklärung) zu eränzen ist. Diese Nachforderung lehnte das ÖIZ, wie auch andere Vereine in Sachsen, ab.

Gegen den daraufhin erfolgten Ablehnungsbescheid hat das ÖIZ nun durch einen Anwalt Widerspruch erhoben.

Es soll, notfalls auch gerichtlich, geklärt werden, dass das Mittel "Demokratieerklärung" als Bedingung staatlicher Förderung rechtswidrig und unverhältnismäßig ist.

Und wir sind davon überzeugt, dass die tatsächlich geleistete langjährige gute Arbeit der Vereine über die Gesinnung der Antragsteller ausreichend Auskunft gibt.

Ansprechpartnerin:
Elisabeth Naendorf/Ökumenisches Informationszentrum e.V.

Zum Hintergund

Die sogenannte Extremismusklausel, also das staatliche Verlangen, ein schriftliches Bekenntnis zur freiheitlich- demokratischen Grundordnung abzugeben, bevor ein Antrag auf Fördermittel gültig ist, gibt es in Sachsen seit 2011. Bislang galt sie jedoch "nur" für die Mittel aus dem Landesprogramm "Weltoffenes Sachsen". Seit Februar 2013 ist dieses Bekenntnis nun auch mit dem Antrag in der Richtlinie (RL) zur "Förderung der interregionalen und grenzüberschreitenden Zusammenarbeit sowie des Europagedankens" (Interreg) abzugeben. Und zusätzlich ist vom Kooperationspartner, also zum Beispiel von eingeladenen Referent*innen, ebenfalls ein solches Bekenntnis durch Unterschrift einzuholen. Sowohl die Antragsteller als auch die Referent*innen werden damit von vornherein unter den Generalverdacht extremistischer Tätigkeit gestellt - und das wollen wir nicht länger hinnehmen.

Wir vom ÖIZ haben uns deshalb, wie auch andere Vereine in Sachsen, entschieden, diese nachgeforderte "Demokratieerklärung", so der amtliche Name, nicht zu unterschreiben. Daraufhin ist unser Antrag in der RL "Interreg" ablehnt worden, und dagegen sind wir in Widerspruch gegangen.

 Veröffentlicht: 18.06.2013