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miß-trauen... und erneut klagen

Im April 2011 beantragten wir aus den Mitteln des Lokalen Aktionsplanes (LAP), die das Bundesfamilienministerium bereitstellt und der jeweilige Landkreis verwaltet, eine Förderung über 600,00 € um einen Flyer über das ehemalige Außenlager des KZ Flossenbürg in Königstein herstellen zu können. Dieses Vorhaben wurde vom Begleitausschuss des LAP als förderwürdig eingestuft und die Förderung bewilligt. Mit der Bewilligung wurde uns die Extremismusklausel, euphemistisch als Demokratieerklärung bezeichnet, vorgelegt. Gegen diese legten wir Widerspruch ein, der Landkreis als Verwalterin des Geldes lehnte diesen ab und wir klagten im November 2011 gegen die Extremismusklausel. Am 25. April 2012 erklärt das Verwaltungsgericht (VG) Dresden die Extremismusklausel als rechtswidrig.

Wie war es zu diesem Urteil gekommen?

Da der abgelehnte Widerspruch aus 2011 und die Verhandlung erst in 2012 war, mußten wir ein berechtigtes Interesse an der Fortsetzung der Klage haben. Das haben wir, da uns in der Vergangenheit regelmäßig mehrere Projekte jährlich durch öffentliche Förderungen unterstützt wurden. Dabei kam es nie zu Kritik an uns oder der Durchführung der Projekte, weder inhaltlich noch sachlich, durch die prüfenden Behörden. Die Projekte müssen also im Sinne einer Demokratieförderung gewesen sein. Wir hatten und haben auch in der Zukunft das berechtigte Interesse an einer gerichtlichen Entscheidung und so wurde hilfweise aus der Klage gegen die Extremismusklausel eine Fortsetzungsfeststellungsklage, die durch das Verwaltungsgericht Dresden in unserem Sinne entschieden wurde.

Das VG Dresden ließ, wegen der grundsätzlichen Bedeutung, die Berufung gegen das Urteil zu. Der Landkreis Sächsische Schweiz nutzte dieses Mittel und legte am 25. Juli 2012 Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Bautzen ein. Mitten im Verfahren, am 14. September 2012, änderte das Bundesfamilienministerium die Extremismusklausel. Das geschah wohlwissend, dass sie auch dieses Mal mit wehenden Fahnen vor dem OVG verlieren werden. Unser Interesse an einem Urteil zu unserem Antrag mit der "alten" Extremismusklausel war also aus Sicht des Gerichtes hinfällig geworden. Wir konnten danach vor dem OVG Bautzen nur noch verlieren und erklärten daher die Erledigung des Berufungsverfahrens. Das hat für uns folgenden Vorteil: Zwar beschließt das OVG, dass das Urteil des VG Dresden wirkungslos ist, aber dem Urteil wird durch ein höheres Gericht in diesem Verfahren nicht widersprochen. Es wird dem politischen Lebenslauf der Bundesfamilienministerin Kristina Schröder immer wie ein Makel anhaften, eine Extremismusklausel vorgelegt zu haben, die rechtswidrig war. Und das wider besseren Wissens.

Was wird jetzt mit der neuen Extremismusklausel, die uns vorgelegt wurde?

Letztes Jahr beantragten wir wieder eine Förderung durch den LAP. Zu diesem wurde uns wieder eine Extremismusklausel, erst die "Alte", dann die "Neue" vorgelegt. Dieser widersprachen wir und der Landkreis wollte den Ausgang des ersten Verfahrens abwarten, um über unseren Widerspruch zu entscheiden. Unser Widerspruch wurde mittlerweile abgelehnt und wir haben Klage vor dem Verwaltungsgericht Dresden gegen die neue Extremismusklausel eingelegt. Auch diese Extremismusklausel stellt die Bürger_innen unter Generalverdacht, sie fordert einen einseitigen Bekenntniszwang zu einem Staat, dessen Institutionen mehrfach schon gegen Rechtsterrorismus versagt haben und ist ein geistiger Rollback in die 70er Jahre. Sie gehört abgeschafft.

Über den Stand des Verfahrens und mögliche Prozesstermine werden wir euch rechtzeitig informieren.


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