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Der Begriff Nürnberger Prozess steht in erster Linie für den am 20. November 1945 eröffneten ersten Prozess gegen die 24 Hauptkriegsverbrecher der nationalsozialistischen Führung vor dem Internationalen Militärgerichtshof (IMG) ("International Military Tribunal" IMT); im weiteren Sinne sind im Zusammenhang mit den "Nürnberger Kriegsprozessen" auch die Folgeprozesse gegen Ärzte, Juristen, führende Personen aus der Wirtschaft u.a. gemeint, die vor amerikanischen Militärgerichten stattfanden. In diesen wurden die Verbrechen von 177 Angeklagten untersucht. Nicht alle können vor Gericht gestellt werden: Adolf Hitler und Joseph Goebbels begingen Selbstmord. Angeklagt sind unter anderen: "Reichsmarschall" Hermann Göring, der "Stellvertreter des Führers" Rudolf Hess, Rüstungsminister Albert Speer, die ehemaligen Aussenminister Konstantin Freiherr von Neurath und Joachim von Ribbentrop, der "Chefideologe" Alfred Rosenberg, "Reichsjugendführer" Baldur von Schirach und Martin Bormann, Reichsleiter der NSDAP, gegen den in Abwesenheit verhandelt wird, weil die Alliierten seiner nicht habhaft werden konnten. Zwei mal täglich berichten die Rundfunksender in Deutschland aus Nürnberg, die Zeitungen veröffentlichen Zeugenaussagen und Kommentare. Der Prozess enthüllt das ganze Ausmass der nationalsozialistischen Schreckensherrschaft. Nach fast einem Jahr Verhandlungsdauer, am 1. Oktober 1946, werden 12 der 24 Hauptkriegsverbrecher zum Tode verurteilt und hingerichtet, unter ihnen Ribbentrop und Rosenberg. Hermann Göring entzieht sich dem Henker durch Selbstmord. Sieben Angeklagte erhalten langjährige oder lebenslange Haftstrafen. In drei Fällen lautet das Urteil auf Freispruch, weil Schuld nicht nachgewiesen werden konnte. Die Leichen der Gehenkten werden in einem Münchener Krematorium eingeäschert und die Asche in die Isar gestreut. Die Alliierten wollen nationalsozialistische "Wallfahrten" verhindern. In Nürnberg folgen weitere Prozesse vor Militärgerichten gegen Angehörige des Auswärtigen Amtes, Industrielle, Generäle, Ärzte, Juristen und höhere SS-Funktionäre. Bis in die Gegenwart sind Gerichte mit der Ahndung von NS-Straftaten beschäftigt. Kurt Pätzold, Jahrgang 1930 kam über die Antifajugend 1945 zur politischen Arbeit. Später war er einige Jahre im hauptamtlichen Apparat der SED, u.a. als Parteisekretär an der Universität Jena tätig. Anschliessend Studium der Geschichte, Doktor, Professor und Inhaber eines Lehrstuhls an der Humboldtuniversität in Berlin. Schwerpunkte seiner Arbeit waren und sind die Geschichte des Faschismus, die Geschichte des Antisemitismus und der Judenverfolgung. Wer einmal eine Geschichtsstunde der besonderen Art erleben möchte, gebe den Namen Kurt Pätzold in eine Suchmaschine ein und nehme sich dann viel Zeit. Anfang der 90'ziger Jahre, im Zuge des "so genannten Elitenaustausches" verlor Kurt Pätzold seine Professur und ist heute als freier Autor tätig. 22. November 2005, 19:00 Uhr, WIR AG, Martin-Luther-Straße 21, Dresden


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